Foto: Haus am Jonsberg
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Regelmäßig wird an uns von unseren Kurgästen der Wunsch herangetragen, den Partner, Verwandte oder Bekannte in den Zimmern zu empfangen oder gar unterzubringen. Generell sind solche Besuche von den mit uns zusammenarbeitenden Versorgungsträgern untersagt. Unsere Mutter-/Vater-Kind Einrichtung unterliegt den gesetzlichen Grundlagen des §24 SGB V sowie den Qualitätsanforderungen des Müttergenesungswerkes. Basierend auf diesen Grundlagen können Besucher nicht in unserem Kurhaus übernachten, andernfalls würden wir uns einer Vertragsverletzung schuldig machen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Angehörigen in nahe gelegenen Ferienwohnungen oder Pensionen unterzubringen. Die Touristinformation Jonsdorf zeigt auf ihrem Portal frei verfügbare Unterkünfte an.